Die Pflegeversicherung ist eine gesetzliche Einrichtung mit Zwangsmitgliedschaft. Jeder muss einzahlen, der in einem Arbeitsverhältnis steht, und er bekommt dazu in der Regel noch einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Doch immer dann, wenn der Gesetzgeber etwas Neues erfindet, stellt sich die Frage, ob denn dies ausreichend sei. Und oft genug ist es nur eine Grundsicherung, die vielen Menschen nicht reicht. Sie wollen mehr, wollen beispielsweise im Alter sicher versorgt sein, auch wenn sie pflegebedürftig werden.
Ein weiterer Aspekt kann sein, dass sie einen bestimmten Standard im Alter erhalten wollen und sich nicht darum kümmern wollen, wer dafür bezahlt. Auch das kann ein Vorteil der Pflegezusatzversicherung sein. Sie garantiert diesen Standard und kümmert sich dann selbst darum, wer letztlich für die Kosten aufkommt.
Doch auch andere Aspekte können den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nahe legen. Auch wenn die Unterbringung im Pflegeheim durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt wäre, können sie sich vorstellen, dass dies nicht ausreicht. Um auch bei Pflegebedürftigkeit noch die Freuden des Lebens genießen zu dürfen, braucht man beispielsweise für Ausflüge oder den Spaziergang in der Stadt eine Begleitung. Das ist aber durch die normale Pflegeversicherung nicht abgedeckt. Doch die Pflegezusatzversicherung sorgt dafür, dass dies geht. Sie sorgt beispielsweise auch durch ein Pflegetagegeld dafür, dass man sich solche Ausgaben leisten kann.
Beim Vergleich von Pflegezusatzversicherungen muss man verschiedene Aspekte berücksichtigen. Wird beispielsweise schon bei ambulanter Pflege gezahlt oder erst bei der Unterbringung im Heim? Werden die Heimkosten übernommen, auch wenn man ein teureres Pflegeheim wählt? Hängen die Leistungen von der Pflegestufe ab oder sind sie unabhängig davon? Und wird auch dann gezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige übernommen wird?