Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Nur mit Abschluss einer solchen Versicherung ist man im Fall der Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert und kann seinen Lebensstandard zumindest annähernd halten. Die gesetzliche Versorgung im Fall der Fälle reicht bei Weitem nicht dafür aus.
Was ist nun aber zu tun, wenn es nach Vertragsabschluss oder im Leistungsfall zu Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschaft kommt? Bisher war die Rechtslage so, dass der Antragsteller alle ihm kenntlichen Gesundheitsumstände, die für die Berufsunfähigkeitsversicherung von Bedeutung sein könnten, beim Antrag bereits zu melden hatte. Nun hat sich das Versicherungsvertragsgesetz allerdings geändert und der Antragsteller wird per Gesetz besser vor eventuellen Streitigkeiten mit der Versicherungsgesellschatz geschützt.
Denn es war bislang kaum möglich, alle Gesundheitsumstände der Versicherung bei Abschluss vorzutragen - welcher Antragsteller hat schon Kenntnis darüber, welche Umstände denn nun für das Versicherungsunternehmen von Bedeutung sind und welche nicht? Die Versicherung hatte es daher bisher leicht, Anträge auf Leistungsauszahlung wegen verschwiegener Krankheiten abzuwenden. Diese Regelung hat sich nun zu Gunsten der Verbraucher geändert. Der Versicherte muss nun bei Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung keine freien Angaben mehr machen, sondern nun noch auf schriftlich formulierte Fragen der Versicherungsgesellschaft eingehen und diese wahrheitsgemäß beantworten. Das Risiko, die Angaben falsch einzuschätzen, liegt somit beim Versicherer und nicht mehr beim Versicherten.
Das Ergebnis dieser Gesetzesänderung pro Verbraucher ist nun, dass die von der Gesellschaft gestellten Fragen zur Gesundheit tiefgründiger und umfassender sind als zuvor - viele Fragen sind auch sehr komplex und für viele nur schwer verständlich.
Sind die Fragen des Versicherers jedoch nicht ausreichend verständlich gestellt, so liegt die Verantwortung dafür ebenso beim Versicherer. Sollten die Fragen aufgrund der Verständlichkeit nicht wahrheitsgemäß vom Versicherungsnehmer beantwortet werden, so kann dieser im Fall der Fälle dennoch eine Leistungsauszahlung beanspruchen. Dies geht auch aus einem jüngsten Gerichtsurteil hervor, nach welchem die "mangelnde Verständlichkeit von Gesundheitsfragen" zu Lasten des Versicherers gehe.