Die Erwerbsunfähigkeit beschreibt den Zustand einer Person, welche ihren Lebensunterhalt aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung oder Einschränkung nicht mehr mit einer beruflichen Tätigkeit verdienen kann. Erwerbsunfähigkeit ist nicht mit einer Behinderung gleichzusetzen, dennoch wird deren Schwere auch in Prozentgraden angegeben.
Der Begriff Erwerbsunfähigkeit ist laut Gesetz komplett entfallen, es wird seit geraumer Zeit nur noch die Begriffe teilweise Erwerbsminderung und volle Erwerbsminderung verwendet. Die teilweise Erwerbsminderung trifft nur auf versicherte Personen zu, welche wegen einer Behinderung oder Krankheit ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können und die mögliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers auf drei bis sechs Stunden täglich minimiert ist. Die Erwerbsunfähigkeit wird nicht anerkannt, falls der Arbeitnehmer seine Tätigkeit vollschichtig ausüben kann oder selbstständig ist. Ist das nicht der Fall erhalten Betroffene, in der Regel bis zum 63. Lebensjahr, eine Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsminderung ist dann vorhanden, wenn die Arbeitszeit des Versicherungsnehmers auf maximal 3 Stunden am Tag minimiert ist.
Festgestellt wird eine Erwerbsunfähigkeit durch einen Facharzt, dieser ist in der Regel bei dem Versicherungsträger angestellt und somit nicht unbedingt unvoreingenommen. Es werden jedoch des Öfteren auch externe ärztliche Gutachter bestellt. Können Krankheiten nicht genau nachgewiesen oder deren Grad der Behinderung festgestellt werden, erfolgt in der Regel ein äußerst langer Rechtsstreit zwischen Versicherungsträger und -nehmer.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Möglichkeit einer privaten Absicherung gegen eine Erwerbsunfähigkeit.
Tipps:
Weiterführende Informationen zur
Erwerbsunfähigkeit auf www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Informationen zum Thema
Basisrente Vergleich auf www.basisrente-rechner.de
